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Hinweisgebermeldestelle

 

Hinweisgebermeldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten, damit wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 in nationales Recht umgesetzt.
Ziel ist es, Personen eine vereinfachte Möglichkeit einzuräumen, um auf Rechts- und Regelverstöße hinweisen zu können.

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